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Party Verleih Hamburg. Kaum jemand besitzt ausreichend Geschirr, um es für eine größere Anzahl von Gästen bereit zu halten. Man möchte vielleicht nicht das gute Porzellan verwenden. Wenn man genau weiß, dass der Abend feucht fröhlich wird. Da man bei einem so großen Fest natürlich nicht auf Pappteller zurückgreifen möchte. Diese nehmen einem schönen Ereignis die Klasse weg. Dann benötigt man eine Adresse, wo man ausreichend Geschirr für 20, 50 oder sogar 2000 Gäste bekommt. Oft gehört zu einer solchen Feier auch ein Buffet. An dem dürfen sich die Gäste satt essen. Außerdem möchte man möglicherweise nicht das gute Porzellan verwenden. Wenn man genau weiß, dass der Abend feucht fröhlich wird und der eine oder andere Teller dabei zerscheppert werden kann. Da man gerade bei einem so großen Fest natürlich nicht auf Pappteller zurückgreifen möchte, die einem so schönen Ereignis nur die Klasse wegnehmen würden.
absurd verleih | Tel: (040) 85 37 39 69 | eMail: info@absurd-verleih.de
absurd event verleih
Inh.: Claudia Groenewold
Im Gewerbepark Eidelstedt | Schnackenburgallee 217 - 223 | 22547 Hamburg
Postanschrift: Fangdieckstrasse 30 | 22547 Hamburg
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USt-IdNr.:  DE234009483

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma absurd event verleih, Inh. Claudia Groenewold, Fangdieckstraße 30, 22525 Hamburg (nachfolgend absurd event verleih). Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird widersprochen. Die Angebote von absurd event verleih und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Wir liefern und vermieten Geschirr, Gläser, Mobiliar, Lounge Möbel, Partyzelte ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart worden sind.

Die in Prospekten oder elektronischen Medien enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen Beschreibungen Maß-, Gewichts-, Leistungsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem Fortschritt dienen. Produktbeschreibende Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Bestätigung der Bestellung bindend. Der Mietpreis betrifft die Grundmiete für einen Nutzungstag. Für den 2. Nutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete, danach werden für jeden weiteren Nutzungstag 15% berechnet

Geschirr, Besteck und Gläser sind maschinengespült, jedoch nicht handpoliert. Alle übrigen Mietgegenstände sind sauber. Der Kunde ist gehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in sauberem, sortenreinem Zustand, auf seine Gefahr und Kosten an uns zurück zu geben. Soweit der Kunde die Mietgegenstände in unsauberen Zustand zurückgibt, können wir dem Kunden die Kosten der erforderlichen Säuberung bis zu 50% des in der Mietliste aufgeführten Mietzinses zuzüglich der jeweils aufgeführten Mehrwertsteuer berechnen.

Der Kunde verpflichtet sich absurd event verleih bei Verlust, Zerstörung und nicht mehr reparaturfähiger Beschädigung des Mietgegenstandes, sowie bei nicht Rückgabe die für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten zu erstatten. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus dem Gebrauch des Mietequipment resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.

Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten fällig. Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu erheben. Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz bis einschließlich 4 Stunden zu. Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigten zu rügen. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und der Mietgegenständen vor.

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einer unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zu Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder - Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart worden sind, gelten die in unseren Preislisten neusten Datums aufgeführten Preise. Die in unseren Preislisten aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf die Dauer von 3 Werktagen. Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag.

Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde bleibt verpflichtet, absurd event verleih Inh. Claudia Groenewold je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei absurd event verleih das anteilige Netto-Warenentgeltes gemäß folgender Staffel zu zahlen:
1. Zugang der Kündigung bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20% des Netto Warenentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zugang der Kündigung bis 5 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Netto Warenentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 70 % des Netto Warenentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn 90 % des Netto Warenentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.4 a) Sollte absurd Verleih zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Leistung bereits begonnen haben, ist das vollständige Dienstleistungsentgelt zu zahlen.
5. Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager von absurd event verleih in Hamburg frei Bordsteinkante, eine direkte und störungsfreie Anfahrtsmöglichkeit an den Ab- und Beladeort vorausgesetzt. Auf- und Abbauarbeiten, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände stellt absurd event verleih mit € 7,50 je angefangene Viertelstunde und Mitarbeiter in Rechnung. Bei Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Empfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte bei Anlieferung niemand anwesend sein, werden die Mietgegenstände am Veranstaltungsort hinterlassen und der Kunde erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Kunden. Bei selbst Rückgabe durch den Kunden ist dieser verpflichtet das Mietequipment bei Ablauf der Mietzeit am Lager von Absurd Event verleih während der Öffnungszeiten zurückzugeben.
Versendet absurd event verleih den Mietgegenstand so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten übergeben haben. Erfolgt die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz Hamburg zu dem Bestimmungsort. Verbrauch und Fehlmengen werden im Lager in Hamburg gezählt

Sollte bei Anlieferung niemand anwesend sein, werden die Mietgegenstände am Veranstaltungsort hinterlassen und der Kunde erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Kunden. Es wird daher empfohlen, die Mietgegenstände für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf und Abbau zu versichern.
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Mietgegenstände auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern; Uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen; Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen. Gibt der Mieter die Mietsache nicht oder beschädigt (zerkratzt, verbeult) zurück, so ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassenen Mietgegenstand so lange zu entrichten, bis der beschädigte Mietgegenstand wiederhergestellt oder für den beschädigten bzw. in Verlust geratenen Mietgegenstand Ersatz beschaffen ist oder der Wert erstattet wurde. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der Beschädigung oder des Verlustes etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte an uns abzutreten.

Sollte das Mietequipment aus einer großen Anzahl oder aus einer Vielzahl
verschiedenen Artikeln und Einzelteilen bestehen kann es nicht sofort bei Abholung (Rückgabe) kontrolliert werden. In diesem Fall erklärt sich der Mieter ist damit einverstanden, dass die abschließende Auszählung und Begutachtung erst im Lager des Vermieters stattfinden kann. Der Vermieter stellt sicher das zwischen Abholung (Rückgabe) und Zählung keine Beschädigungen oder Verluste entstehen.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung der Mietgegenstände ist Hamburg. Gerichtsstand ist - auch für Wechsel-, Scheck und Urkundenverfahren - Hamburg. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemein gesetzlichen Bestimmungen
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